ABSAGE 1. ABSTIMMUNG


Der Bezirksrat hat eine Stimmrechtsbeschwerde gutgeheissen. Die Schulpflege hat die Pflicht zur sachlichen und verhältnismässigen Information in grober Weise verletzt und die Stimmberechtigten getäuscht und somit deren Meinungsbildung manipuliert. Die Abstimmung vom 13. Februar 2022 wurde daher abgesagt und die Schule wird angewiesen:


  • die Urnenabstimmung vom 13. Februar 2022 über die Einzelinitiative Einheitsgemeinde vom 12. Dezember 2019 (Erheblicherklärung) abzusagen;
  • die Abstimmung baldmöglichst unter Berücksichtigung der Erwägungen neu anzusetzen;
  • die auf der Internetseite veröffentlichte "Information Einzelinitiative Einheitsgemeinde" zu löschen;
  • die Öffentlichkeit im Vorfeld der neu anzusetzenden Abstimmung über die Erheblicherklärung der Einzelinitiative Einheitsgemeinde mit der gebotenen Sachlichkeit, Transparenz und Verhältnismässigkeit zu informieren.


Die Abstimmung wird neu am 15. Mai 2022 stattfinden.


Auf volketswil-gemeinsam.ch halten wir Sie auf dem Laufenden. Hier finden sie weiterhin sachliche und korrekte Informationen zum Thema.