FRAGEN UND ANTWORTEN


Hier finden Sie Fragen und Antworten zum Thema Einheitsgemeinde und wie sich ein Zusammenschluss der beiden Gemeinden in Volketswil auswirken würde.


Haben sie selbst eine Frage? Nutzen sie das Kontaktformular auf dieser Webseite oder senden sie ein E-Mail an info@volketswil-gemeinsam.ch

1.

Wieso musste die Abstimmung vom 13. Februar 2022 abgesagt werden?


Der Bezirksrat kam zum Schluss, dass die Schulpflege Volketswil mit ihrem beleuchtenden Bericht die Pflicht der Behörden zur sachlichen und verhältnismässigen Information in grober Weise verletzt hat. Der mit Fokus auf die Frage der Bildung einer Einheitsgemeinde verfasste beleuchtende Bericht der Schulpflege mit der dominierenden und tendenziösen Darstellung der Nachteile einer Einheitsgemeinde ist in hohem Mass geeignet, die Stimmberechtigten über den eigentlichen Inhalt der Abstimmung - die Frage der Erheblicherklärung und somit der Auftragserteilung zur vertieften Prüfung der Übernahme der schulischen Aufgaben durch die politische Gemeinde - zu täuschen und sie somit in ihrer Meinungsbildung zu manipulieren.

2.

Stimmen wir über die Einheitsgemeinde ab?


Nein, nicht direkt. Es geht nur um die Erheblicherklärung der Initiative von Klaus Näder. Wird diese angenommen, gibt es noch viele Zwischenschritte bis zur definitiven Abstimmung, ob Volketswil die Politische und die Schulgemeinde zu einer Einheitsgemeinde zusammenführen will.

3.

Was wären bei einem Ja die weiteren Schritte?


Gemeinderat und Schulpflege hätten bei einem Ja den Auftrag, eine neue Gemeindeordnung zu erarbeiten. Bei diesem Prozess würden Experten von Kanton und Verwaltung beigezogen. Zudem würden Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung stattfinden, es gäbe eine Vernehmlassung bei allen Volketswiler Parteien sowie eine vorberatende Gemeindeversammlung. Also ganz viele Schritte, wo Wünsche, Bedenken und Vorschläge eingebracht werden können.

4.

Es haben doch drei Workshops zwischen den beiden Gemeinden stattgefunden. Wieso braucht es noch weitere Schritte?


Leider waren es keine Workshops, sondern die Schulpflege hat dem Gemeinderat ihre Forderungen (Gelingensbedingungen) präsentiert und Stellungnahmen verlangt. Das reicht natürlich nicht, um zu sehen, welche Chancen eine Einheitsgemeinde bieten könnte und wie die neue Gemeindeordnung aussehen würde. Der Gemeinderat möchte fundierte Abklärungen. Alles andere wäre nicht professionell und zukunftsweisend.

5.

Würde es in einer Einheitsgemeinde keine Schulpflege mehr geben?


In Einheitsgemeinden gibt es nach wie vor eine eigenständige Schulpflege. Sie würde weder verkleinert noch in ihren finanziellen Mitteln beschnitten. Die Schulpflege hätte zudem ein direktes Antragsrecht an die Gemeindeversammlung.

6.

Würde es in einer Einheitsgemeinde noch Elternräte geben?


Ja sicher. Aufgaben und Kompetenzen der Elternräte ändern sich in einer Einheitsgemeinde überhaupt nicht.

7.

Führt eine Einheitsgemeinde in der Schule zu einem Qualitätsverlust?


Ganz klar nein. Die Bildung untersteht den streng geregelten Richtlinien des kantonalen Bildungsrechtes. Alle grösseren Gemeinden im Kanton sind Einheitsgemeinden und diese haben qualitativ mindestens so gute Schulen wie wir in Volketswil.

8.

Hat eine Einheitsgemeinde Einfluss auf den täglichen Schulbetrieb?


Nein. Alles was die Pädagogik und den Schulbetrieb betrifft verbleibt weiterhin im Aufgabenbereich und in der Kompetenz der Schulpflege oder es ist kantonal geregelt und vorgeschrieben.

9.


Hat die Schulpflege in einer Einheitsgemeinde nur noch die Position einer beratenden Kommission?


Nein. Die Aufgaben der Schulpflege sind durch kantonale Gesetze definiert. Sie ist zudem eine komplett eigenständige Behörde mit eigenen finanziellen Kompetenzen. Die Schulpflege wird zudem weiterhin durch das Volk gewählt. Die Schulpräsidentin bzw. der Schulpräsident ist von Gesetzes wegen ein Mitglied des Gemeinderates.

10.

Kann der Gemeinderat bei einer Einheitsgemeinde auf Schulbelange Einfluss nehmen?


Nein. Die Aufgaben der Schulpflege sind durch kantonale Gesetze klar geregelt. Der Gemeinderat hat hier nichts zu sagen.

11.

Würden in einer Einheitsgemeinde der Schule finanzielle Mittel entzogen?


Nein, im Gegenteil. Heute hat die Schule nur die regulären Steuereinnahmen zur Verfügung. In einer Einheitsgemeinde könnte sie auch von den ZKB-Zahlungen und von den Grundstücksgewinnsteuern profitieren. Die Abhängigkeit der Schule von den Steuereinnahmen würde daher reduziert.

12.

Spart man mit einer Einheitsgemeinde Geld?


Nicht direkt, aber es gibt Effizienzgewinne. Ein Grossteil des Budgets der Schule sind Löhne, daran ändert sich nichts. Bauvorhaben werden natürlich auch in einer Einheitsgemeinde bedarfsgerecht umgesetzt. Es wird aber sicher Synergieeffekte geben, welche sich mittelfristig finanziell positiv auswirken. Eine Einheitsgemeinde hat zum Beispiel viel weniger parallele Strukturen in der Verwaltung und bei den Liegenschaften.

13.

Werden die Wege und Abläufe für schulische Belange für Eltern und Kinder komplizierter?


Nein. Heute ist neben den Lehrpersonen und der Schulleitung die Schulverwaltung Ansprechpartner für die Eltern. Daran ändert sich nichts. Es wird auch in einer Einheitsgemeinde eine der heutigen Schulverwaltung entsprechende Abteilung geben.

14.

Welche Synergieeffekte könnte eine Einheitsgemeinde haben?


Heute arbeiten die Politische Gemeinde und die Schule nur in einzelnen Bereichen zusammen. Eine Einheitsgemeinde bietet die Chance, diese Zusammenarbeit weiter auszubauen und zu stärken. Möglichkeiten ergeben sich zum Beispiel bei den Liegenschaften, der Prävention, der Kinder- und Jugendarbeit, der Frühförderung, der Familien- und Schulergänzenden Betreuung sowie der Sicherheit.

15.

Hat die Schule bzw. die Schulpflege Vorteile bei einer Einheitsgemeinde?


Ja, die hat sie durchaus. Neben dem grösseren finanziellen Spielraum (siehe Frage 11) ist es ein Vorteil, wenn das Präsidium der Schule direkt im Gemeinderat vertreten ist und dort die schulischen Interessen direkt vertreten kann. Zudem wird die Schulpflege von Themen entlastet, die nichts mit Pädagogik oder Bildung, und damit mit der Qualität der Schule, zu tun haben. Die Schulpflege kann sich so mit aller Kraft auf die qualitative und pädagogische Entwicklung der Schule fokussieren und muss sich nicht mehr um Dinge wie Hauswarte, Gebäudeunterhalt, usw. kümmern.

16.

Welche Vorteile hat es, wenn das Schulpräsidium im Gemeinderat vertreten ist?


In einer Einheitsgemeinde hat die Schule bzw. die Schulpflege mit ihrer Präsidentin/Ihrem Präsidenten eine permanente Vertretung im Gemeinderat. Sie ist so viel direkter am Puls der Gemeinde. Zudem gewinnt die Schule deutlich mehr Mitsprache in anderen Bereichen, welche sie direkt oder indirekt betreffen. So zum Beispiel in den Ressorts Sicherheit oder Soziales und Gesellschaft. Die Vernetzung zwischen Schule und Gemeinde wird verstärkt, Koordinationen werden einfacher und Informationen fliessen direkter. Auch für die zukünftige Positionierung der Gemeinde ist dies ein wichtiger Faktor.

17.

Wie werden in einer Einheitsgemeinde Schulbauten realisiert?


Genauso, wie heute Bauvorhaben in Gemeinden realisiert werden. Man setzt eine Baukommission ein, bestehend aus dem Liegenschaftenvorstand, dem Bildungsvorstand sowie Interessenvertretern und Spezialisten aus dem Schulbereich. Dies wären zum Beispiel die Schulpflege, Schulleitungen, Lehrpersonen, usw. welche in der Baukommission ihre Anliegen und ihr Know-how direkt einbringen könnten.

18.

Gibt es viele Einheitsgemeinden?


Ja, und es werden immer mehr. Städte sind per Gesetz eine Einheitsgemeinde. Aber auch kleinere Gemeinden entscheiden sich immer mehr für diese effiziente Form. So gab es im Kanton Zürich 1975 nur 21 Einheitsgemeinden, während es 2021 bereits 94 sind. Von den 25 grössten Gemeinden im Kanton ist Volketswil die einzige, welche keine Einheitsgemeinde ist.

19.

Wieso fusionieren immer mehr Gemeinden zu Einheitsgemeinden?


Einheitsgemeinden können Synergien nutzen, ihre Organisation schlank und effizient gestalten sowie Doppelspurigkeiten abbauen. Zudem tritt man gegenüber dem Kanton und anderen Verhandlungspartnern gestärkt auf.

20.

Wer wäre in einer Einheitsgemeinde für die Zuteilung der Kinder in die Schulhäuser und Klassen zuständig?


Die Zuteilung der Kinder würde genau gleich wie heute erfolgen und wäre ausschliesslich Sache der Schule.