Ziele der Initiative

 

Die Initiative verlangt darzulegen, wie die Regelungen der folgenden Bereiche in einer Einheitsgemeinde aussehen könnten:


  • Modelle der Behördenorganisation und Ausgestaltung der Gemeindeversammlung
  • Strategische Planung und Führung
  • Finanzen und Steuern; Budget und Finanzplanung
  • Liegenschaften; Bau, Widmung der bestehenden Liegenschaften, Bewirtschaftung, Verwaltung und Unterhalt der Liegenschaften
  • Verkehr und Schulwege
  • Soziales und Jugendarbeit; Kinderbetreuung im Vorschul- und Schulalter, Fremdplatzierungen, Kindesschutz, Sucht- und Gewaltprävention
  • Personalwesen; Stellenplanung, Organigramm, Aufbauorganisation, Arbeitsplätze (örtlich)
  • Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation


Zu diesen Zielen lässt sich heute bereits folgendes sagen:


Modelle der Behördenorganisation und Ausgestaltung der Gemeindeversammlung

Es gäbe nach wie vor den Gemeinderat und die Schulpflege. Die Aufgaben der Schulpflege sind dabei durch kantonale Gesetze definiert, die Organisation der Gemeinde bzw. der Verwaltung müsste in einer neuen Gemeindeordnung im Detail ausgearbeitet werden. Auch in einer Einheitsgemeinde würde das Schulpräsidium direkt durch die Stimmberechtigen an der Urne gewählt.

 
Eine Einheitsgemeinde führt dazu, dass an der Gemeindeversammlung über ein Budget, eine Jahresrechnung und ein Steuerfuss befunden wird. Auch in einer Einheitsgemeinde hätte die Schulpflege ein direktes Antragsrecht an der Gemeindeversammlung.


Strategische Planung und Führung 

Die Bildung einer Einheitsgemeinde ändert nichts am Schulalltag in den Schulhäusern oder in den Klassenzimmern unserer Kinder. Die Einheitsgemeinde hat nur auf der organisatorischen Ebene der Schulverwaltung Auswirkungen, so dass in Volketswil weiterhin vom Kindergarten bis zur 3. Sekundarklasse ein einheitliches pädagogisches Konzept mit stets gleichbleibenden Ansprechpartnern besteht.


Finanzen und Steuern; Budget und Finanzplanung

Die Politische Gemeinde und die Schulgemeinde machen bereits heute eine gemeinsame Finanzplanung. In einer Einheitsgemeinde gäbe es dann aber lediglich ein Budget, eine Jahresrechnung und einen Steuerfuss.


Heute hat die Schule, ausser den Steuereinnahmen, keine weiteren Finanzquellen. In einer Einheitsgemeinde könnte sie von Grundstücksgewinnsteuern und von den  Zahlungen der ZKB profitieren, was ihr grösseren finanziellen Spielraum gäbe.


Liegenschaften; Bau, Widmung der bestehenden Liegenschaften, Bewirtschaftung,
Verwaltung und Unterhalt der Liegenschaften

Heute leistet sich Volketswil den unnötigen Luxus von zwei kompletten Liegenschaftenabteilungen. In einer Einheitsgemeinde könnten diese zu einer einzigen, effizienten und professionellen Struktur zusammengeführt werden.


Verkehr und Schulwege

Die Sicherheitsabteilung (Polizei, Feuerwehr, usw.) liegt in der Organisation der politischen Gemeinde. Verkehrs- und Sicherheitsfragen, zum Beispiel zu den Schulwegen oder zu Parkplätzen vor den Schulhäusern, führen dadurch zu unnötigen Schnittstellen. In einer Einheitsgemeinde wäre die Zusammenarbeit einfacher und effizienter.


Soziales und Jugendarbeit; Kinderbetreuung im Vorschul- und Schulalter, Fremdplatzierungen, Kindesschutz, Sucht- und Gewaltprävention

Bei diesen Themen gibt es sehr viele Schnittstellen, Überschneidungen und Doppelspurigkeiten zwischen der Politischen- und der Schulgemeinde. Eine Einheitsgemeinde würde hier die Zusammenarbeit deutlich vereinfachen, effizienter gestalten und somit auch den betroffenen Eltern und Kindern sehr direkt helfen.


Personalwesen; Stellenplanung, Organigramm, Aufbauorganisation, Arbeitsplätze

Ähnlich, wie die Liegenschaften, werden auch diese Themen heute von den beiden Verwaltungen der Politischen- und der Schulgemeinde parallel gemacht. Das Zusammenführen in eine einzige Organisationseinheit würde auch hier zu effizienteren Strukturen führen.


Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

Da sich der Gemeinderat in einer Einheitsgemeinde nicht in den Schulbetrieb oder die pädagogischen Konzepte der Schule einmischt, wäre die Kommunikation der Schule weiterhin Sache der Schulpflege bzw. des Schulpräsidiums.